verweisen

verweisen
ver·wei·sen; verwies, hat verwiesen; [Vt/i] 1 (jemanden) auf etwas (Akk) verweisen jemanden auf etwas aufmerksam machen ≈ hinweisen: den Leser auf eine Abbildung, auf ein anderes Buch verweisen;
[Vt] 2 jemanden an jemanden / etwas verweisen jemandem eine andere Person oder Stelle nennen, an die er sich wenden soll: jemanden an die zuständige Abteilung, Behörde verweisen
3 jemanden irgendwohin verweisen jemandem verbieten, irgendwo zu bleiben <jemanden des Landes, von der Schule verweisen>: Der Spieler wurde nach dem schweren Foul des Feldes verwiesen
4 jemanden in die / seine Grenzen / Schranken verweisen jemanden energisch darauf aufmerksam machen, dass er sich nicht alles erlauben kann

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • verweisen — V. (Aufbaustufe) jmds. Aufmerksamkeit auf etw. lenken, auf etw. hinweisen Synonyme: anzeigen, aufzeigen, hindeuten Beispiele: Er konnte auf eine Reihe von Leistungen verweisen. Sie verweist sie auf die Möglichkeit, die Fahrkarte im Reisebüro zu… …   Extremes Deutsch

  • verweisen — ↑relegieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • verweisen — Vst. tadeln std. (8. Jh.), mhd. verwīzen, ahd. firwīzan Stammwort. Entsprechend gt. fraweitan Recht verschaffen, rächen . Präfigiert aus g. * weit a Vst. festsetzen, strafen in aschw. vīta zeihen, beweisen , ae. wītan vorwerfen , afr. wīta hüten …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • verweisen — hinweisen (auf); aufmerksam machen (auf); informieren (über); sensibilisieren (für); des Landes verweisen; ausweisen; disqualifizieren; die rote Karte zeigen; vom Platz stellen …   Universal-Lexikon

  • Verweisen (1) — 1. Verweisen, verb. irregul. act. S. Weisen. 1. An einen andern Ort weisen. Man verwies ihn an den Richter, bedeutete ihn, sich an den Richter zu wenden. Eine Sache an einen Höhern verweisen. Der Verfasser eines Buches verweiset den Leser oft auf …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verweisen (2) — 2. Verweisen, verb. irreg. act. welches mit dem vorigen auf einerley Art abgewandelt wird. 1. Ein Vergehen mit Worten vorhalten, mit Worten bestrafen, mit der dritten Endung der Person und der vierten des Vergehens. Einem etwas verweisen. Ich… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verweisen — 1verweisen: Mhd. verwīz̧en, ahd. farwīz̧an »strafend oder tadelnd vorwerfen«, got. fraweitan »Recht verschaffen, rächen«, niederl. ‹ver›wijten »vorwerfen« sind Präfixbildungen zu dem im Nhd. untergegangenen einfachen Verb mhd. wīz̧en, ahd. wīz̧an …   Das Herkunftswörterbuch

  • verweisen — 1. a) vorhalten, Vorhaltungen/Vorwürfe machen, vorwerfen; (ugs.): unter die Nase reiben; (salopp): aufs Butterbrot schmieren/streichen. b) einen Tadel/Verweis erteilen, ermahnen, maßregeln, rügen, schimpfen, tadeln, verwarnen, zurechtweisen, zur… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verweisen — Dieser Artikel wurde aufgrund von inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung des Portals Hund zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Hundeartikel auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Bitte hilf mit, diesen Artikel …   Deutsch Wikipedia

  • verweisen — ver|wei|sen (auch veraltend für verbieten; tadeln); sie hat dem Jungen seine Frechheit verwiesen …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”